PostHeaderIcon Krankenversicherung zahlt nicht bei Selbsteinweisung

Die Krankenversicherung gehört in Deutschland jetzt zur Pflicht, doch es gibt immer noch Gebiete, wo sie nicht zahlen kann oder will.

Sobald eine Klinik als gemischte Klinik gilt, kann der Patient sich nicht einfach einweisen lassen. Die Krankenversicherung würde dies nicht bezahlen. Gemischte Kliniken sind immer Krankenhäuser, die auch als Sanatorium fungieren. Der Patient braucht jedoch vorher das Einverständnis der privaten Krankenversicherung, um dort eine konkrete Behandlung zu erhalten. In einem speziellen Fall hat sich ein Patient mit akuter Erkrankung einweisen lassen. In diesem Krankenhaus wurden jedoch auch anderen Therapien angeboten. Deshalb weigerte sich die Krankenversicherung den Aufenthalt zu bezahlen. Der Kläger hätte sich vorher alle Behandlungen genehmigen lassen müssen. Dies bestätigt auch der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz. Wer eigenmächtig handelt, bekommt keinen finanziellen Zuspruch.

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