Eingeschränkter Schutz bei der Krankenversicherung
Die Krankenversicherung soll optimalen Schutz für jeden bieten. Doch Kinder werden schnell benachteiligt, wenn man nicht aufpasst.
Eine Lücke im Gesetz trifft vor allem die schwächsten in Deutschland. Viele Kinder können nur einen eingeschränkten Schutz bei einer Krankenversicherung genießen. Oftmals ist der Grund, dass die Eltern den Beitrag nicht zahlen können. Mit der Gesundheitsreform ist auch die Versicherungspflicht in Deutschland eingeführt worden. Besteht dann ein Beitragsrückstand, so muss den Versicherten, inklusive Angehörigen, die Leistungen für Notfälle bezahlt werden, aber alles andere kann von der Krankenversicherung verweigert werden. Dazu zählen auch Vorsorgeuntersuchungen der Kinder oder zahnärztliche Behandlungen. Bei akuten und schmerzhaften Erkrankungen dürfen die Kassen den Schutz jedoch nicht verweigern. Laut einem Sprecher des Gesundheitsministerium sollen sich Eltern, die kein Geld haben, an das Grundsicherungsamt wenden.






